Wir führen für Sie an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch.

Die Hauptuntersuchung wird im Volksmund auch als "TÜV" bezeichnet. Als Fahrzeughalter sind Sie laut § 29 StVZO verpflichtet, Ihr Fahrzeug zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes in regelmäßigen Abständen der Hauptuntersuchung (HU) zu unterziehen. Hierbei wird Ihr Fahrzeug zur Feststellung etwaiger Mängel durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen von einer Überwachungsorganisation wie der KÜS betrauten Prüfingenieur überprüft, welcher Ihnen nach Abschluss der Hauptuntersuchung einen detaillierten Prüfbericht aushändigt.

Hinweise zum Prüfbericht:
Der Prüfbericht ist gemäß §29 (10) StVZO aufzubewahren. Er wird von der KFZ-Zulassungsbehörde bei Befassung mit den Fahrzeugpapieren (wie Abmeldung, Ummeldung, Zusatzeintragungen) verlangt. Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren oder verlegt haben, können Sie sich entweder von der Institution, welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift besorgen oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der Stempel im Fahrzeugschein sind als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht ausreichend.

Hinweis zur Untersuchungsfrist:

Bei Überziehung der HU von mehr als 2 Monaten ist mit einem um 20% höheren Entgelt bei der Untersuchung zu rechnen.