Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen sind von besonderer Bedeutung für die Beweissicherung, die Klärung von Sachverhalten und sind die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung.
 
Falls nicht lediglich ein sogenannte "Klein- oder Bagatellschaden" vorliegt, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.

Ob eine Klein- oder Bagatellschaden vorliegt, klären wir gerne vor Ort, denn unsere entsprechend ausgebildeten Kfz-Sachverständiger ist in der Lage einen Schaden detailliert zu bewerten. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort, am Standort des Fahrzeuges oder in unserem Betrieb durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.