H-Kennzeichen zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Seit dem 10. Februar 2006 ist es „amtlich“ und in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt: Ab dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge neue Rahmenbedingungen. Ebenso wird die Begutachtung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt. Die Prüfingenieure der KÜS bieten diese bisher monopolisierten Tätigkeiten ab März 2007 an. Damit wird den langjährigen Bemühungen der KÜS um weitere Liberalisierung in der gesetzlich geregelten Fahrzeugüberwachung wieder ein Stück mehr Rechnung getragen.

Für die Fahrzeughalter und die Autohäuser und Werkstätten bringt der neue Service der KÜS Vorteile, vor allem bei der Kundenbetreuung und der Flexibilität der Leistungen. Die KÜS hat mit ihren Bemühungen um weitere Öffnung der Monopole maßgeblich dazu beigetragen, dass die Dienstleistungen für den Endkunden weiter optimiert werden können.


Oldtimer-Gutachten

Im Bereich der Oldtimer-Gutachten gibt es für die Prüfingenieure der KÜS ab März 2007 ein neues Betätigungsfeld (§23 StVZO). Sie werden ihre Dienstleistungen zur Einstufung als Oldtimer direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge anbieten. Das Fahrzeuggutachten wird dann vom KÜS-Prüfingenieur erstellt, so dass die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle, nicht mehr nötig ist. In der Prüfhalle beim KÜS-Partner in Ihrer Nähe oder in der von der KÜS betreuten Werkstatt wird dieser Service angeboten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellt.

Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand erkennbar sein.

Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: "Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein."

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Weitergehende Informationen gibt der KÜS-Partner in der Nähe gerne. Er ist immer mit dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen vertraut.